Gasthaus Linde | Kirchgasse 3 | 74223 Flein | Tel. +49 7131 251990 | info(at)linde-flein.de

AGB Catering

Catering AGB`s
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vorbestellungen von Räumlichkeiten und/oder gastronomischer Versorgung in unserem Hause oder als Catering.

Ein voller „á la carte – Service“ wird nur gewährt, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur die zuvor definierte Speisenauswahl angeboten werden.
 
Eine Haftung für alle Lebensmittel, wie Beilagen, Fleisch und Saucen, oder Kuchen, die der Gast nicht sofort verzehrt, sondern mitnimmt, um sie später außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens durch uns zu vertreten ist.

Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen bzw. der vereinbarten Leistungen. Für nicht erschienene Gäste können von uns keine ersparten Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Im Falle einer vollständigen Stornierung berechnen wir bei weniger als 10 Tagen vor der Veranstaltung 100%, bei weniger als 15 Tagen 75% und bei weniger als 20 Tagen 50%, der vereinbarten Kosten. Bei einer Stornierung von mehr als 20 Tagen, vor dem Veranstaltungstag werden keine Kosten berechnet.
 
Nebenleistungen und Kosten, für Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten, Stuhlhussen oder Blumendekoration werden je nach Aufwand extra berechnet.
 
Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter, ebenso ist er für eine fristgerechte Anmeldung bei den jeweiligen Institutionen verantwortlich.

Sollte für die Veranstaltung im Haus, die Sperrzeit verkürzt werden, so muss dies von uns bei den zuständigen Behörden kostenpflichtig beantragt werden, diese Kosten werden dem Veranstalter weiterberechnet 

Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr nachts ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag für jede angefangene Stunde in Höhe von € 18,00 für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses. 

Unsere Preise sind Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten.

Unsere Rechnungen sind ohne Abzug, in Bar sofort fällig. Unsere Partypakete sind bei Bestellung als Vorauskasse sofort in Bar oder als Überweisung fällig. Bei Veranstaltungen, von mehr als 20 Personen, ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.

Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er als Gesamtschuldner.

Die im Rahmen einer Veranstaltung entstandenen Sachschäden, Beschädigungen an Einrichtungen oder Verunreinigungen werden dem Veranstalter extra in Rechnung gestellt. Wird dadurch der Geschäftsbetrieb in irgendeiner Form beeinträchtigt, wird Schadenersatz geltend gemacht.

Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir ohne Nennung von weiteren Gründen vom Vertrag, auch während der Veranstaltung zurücktreten.

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